AGB

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Anwendungsbereich
  2. Auftragsproduktionen
  3. Lizenzierung von Stock-Fotos
  4. Vergütung
  5. Terminverschiebung/ Terminabsage
  6. Haftung
  7. Datenschutz
  8. Schlussbestimmung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot oder Terminbestätigung des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Link und Online-Galerie. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
  5. Linus Klose Photography bietet zu den Dienstleistungen auch Photoshop und Fotografie Kurse an. Der Kursteilnehmer erhält eine Rechnung. Auch diese Rechnung ist innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Zur Kursteilnahme muss vorab der Geldeingang zur Kursteilnahme verzeichnet werden oder bewiesen werden. Auch wenn die Anmeldung zur Kursteilnahme weniger als 14 Tage zurück liegt.

5. Terminverschiebung/ Terminabsage

  1. Kommt ein Auftrag zustande und der Termin muss verschoben werden von Seiten des Kunden, wird ein Ausweichtermin festgelegt. Es entstehen keine Umkosten. Wird der Ausweichtermin von Seiten des Kunden erneut verschoben, so muss dieser 25% des Auftragswertes als Anzahlung begleichen. Ist der Auftrag abgeschlossen, so werden dem Kunden die restlichen 75% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  2. Kommt ein Auftrag zustande und der Termin muss verschoben werden von Seiten des Fotografen, wird ein Ausweichtermin festgelegt. Es entstehen keine Umkosten.
  3. Kommt ein Auftrag zustande und der Kunde erscheint nicht zum verabredeten Treffpunkt, kann der Fotograf 100% des Auftragswertes dem Kunden in Rechnung stellen.
  4. Kommt ein Auftrag zustande und der Kunde sagt am selben Tag den vereinbarten Termin ab, kann der Fotograf 100% des Auftragswertes dem Kunden in Rechnung stellen.
  5. Kommt ein Auftrag zustande und der Kunde sagt 48-24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann der Fotograf 50% des Auftragswertes dem Kunden in Rechnung stellen.
  6. Der Kunde muss mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn absagen. Erst dann wird der Auftrag nichtig und keine Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  7. Erfolgt eine Absage oder nicht Erscheinen des Kursteilnehmers am Tag des erfolgenden Kurses, so kann der Betrag des Kurses nicht an den Kursteilnehmer ausgezahlt werden. Der Kursteilnehmer kann den gezahlten Betrag nicht zur Reservierung eines folgenden Kurses einsetzen.
  8. Erfolgt eine Absage des Kursteilnehmers am Tag des erfolgenden Kurses durch Krankheit, kann der Kursteilnehmer einen Platz für einen folgenden, jedoch gleichen Kurs reservieren.

6. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

7. Datenschutz

  1. Die Datenschutzerklärung ist unter: https://linus-klose-bremen.de/impressum/datenschutzerklaerung/ zu finden.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.